Feuerwerk explodiert in Supermarktkühltruhe – 14-Jähriger tatverdächtig
In einer Kühltruhe eines Supermarktes in Lübeck St. Gertrud explodierte Mittwoch, 21. Januar, ein Feuerwerkskörper. Menschen wurden nicht verletzt, jedoch wurden diverse Lebensmittel dabei beschädigt. Ein 14-jähriger Jugendlicher hatte eine Rakete gezündet und den vorliegenden
Hinweisen nach in die Truhe geworfen. Gegen ihn wird jetzt wegen des Verdachts
der Sachbeschädigung sowie des Verstoßes gegen die 1. Verordnung zum
Sprengstoffgesetz ermittelt. Ereignet hatte sich das Geschehen in einem Supermarkt in der Brandenbaumer
Landstraße. Zu diesem Zeitpunkt herrschte gewöhnlicher Kundenverkehr, Menschen
betraten und verließen den Markt, standen vor den Regalen, legten Lebens- und
Genussmittel in ihre Taschen oder Einkaufswagen. Der 14-Jährige störte durch
sein Verhalten das friedliche Alltagsgeschehen.
Nach derzeitigem Sachstand betrat er gegen 14:30 Uhr den Supermarkt und näherte
sich den im Eingangsbereich aufgestellten Kühltruhen. Plötzlich soll der
Jugendliche einen mitgebrachte Feuerwerksrakete ohne Holzstiel der Klasse F2
gezündet und in eine Kühltruhe im Eingangsbereich geworfen haben. Der
Feuerwerkskörper explodierte in der Truhe, zahlreiche Lebensmittel,
hauptsächlich Obst, wurden dabei beschädigt. An der Kühltruhe entstanden
hitzebedingte Rückstände. Zeugen beobachteten das Szenario, hielten den Jungen
fest und alarmierten die Polizei.
Gegenüber den alarmierten Beamten des 3. Polizeireviers verhielt sich der
Teenager uneinsichtig und unkooperativ. Es stellte sich heraus, dass er noch
eine zweite Feuerwerksrakete bei sich hatte, diese wurde sichergestellt. Die
Polizisten führten im Anschluss ein erzieherisches Gespräch mit dem Jungen und
übergaben ihn nach der Sachverhaltsaufnahme den Eltern.
Warum der 14-Jährige den Feuerwerkskörper in die Truhe geworfen haben soll, muss
nun im Zuge der Ermittlungen geklärt werden. Gegen den Jungen
(Staatsangehörigkeit: Syrisch) leiteten die Polizisten ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des Verstoßes gegen die 1.
Verordnung zum Sprengstoffgesetz ein. Ferner muss er aufgrund der beschädigten und nicht mehr zu gebrauchenden Lebensmittel sowie eines möglichen Schadens an der Kühltruhe mit
zivilrechtlichen Ansprüchen des geschädigten Supermarktes rechnen.