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Verkehrsunfall bei Süsel: Fahrer stand unter Einfluss von Alkohol

[SÜSEL/BUJENDORF]

Auf der Gemeindestraße zwischen Süsel und Bujendorf stießen am
Dienstagnachmittag (20. Januar) ein Pkw VW und ein Hyundai im Kurvenbereich
zusammen, ein Mann und eine Frau erlitten dabei leichte Verletzungen. Während
der Verkehrunsfallaufnahme erhärtete sich der Verdacht der starken
Alkoholisierung des VW-Fahrers: Bei dem 33-Jährigen stellten die Polizeibeamten
einen vorläufigen Atemalkoholwert von über 1,7 Promille fest.

Nach derzeitigem Sachstand befuhr der 33-jährige Ostholsteiner
(Staatsangehörigkeit: Deutsch) gegen 15:15 Uhr die Bujendorfer Landstraße von
Bujendorf kommend in Richtung Süsel. In einer dortigen scharfen Rechtskurve
geriet der Mann aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf den
Gegenfahrstreifen. Die dort entgegen kommende 56 Jahre alte Fahrerin des Hyundai
konnte dem VW nicht mehr ausweichen, sodass es zum Zusammenstoß der Fahrzeuge
kam. Bedingt durch den starken Aufprall drehte sich der Hyundai um 180 Grad,
ferner riss das linke Hinterrad ab. An dem Passat entstanden erhebliche Schäden
an der Fahrzeugfront. Die beiden Unfallbeteiligten zogen sich leichte Verletzungen zu, Einsatzkräfte
brachten die 56-Jährige zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

Sowohl an dem Passat als auch an dem Hyundai entstanden nicht unerhebliche
Schäden, die Gesamtschadenshöhe beläuft sich auf circa 12 000 Euro. Ein
Abschleppunternehmen kümmerte sich um den Abtransport der nicht mehr
fahrbereiten PKW.

Aufgrund der während der Sachverhaltsaufnahme festgestellten Alkoholisierung und
des Verdachts des Betäubungsmittelkonsums entnahm ein Arzt dem 33-Jährigen im
Anschluss eine Blutprobe, die Polizisten untersagten ihm bis auf Weiteres die
Nutzung fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge. Gegen den Mann wird jetzt nicht
nur wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger
Körperverletzung ermittelt: Weil er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und
den Beamten zunächst falsche Angeben zu seiner Person machte, leiteten diese
auch Ermittlungen aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verdachts der
falschen Namensangabe ein.

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