Drei hohe Windkraftanlagen sollen in Langenhagen durch Gemeindeöffnungsklausel gebaut werden
SPD fordert Sorgfalt statt Schnellschuss
Mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde
Schönwalde am Bungsberg soll der Bau eines Windparks westlich der Ortslage Langenhagen
vorbereitet werden. Grundlage ist die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e Abs.
5 BauGB, die es Kommunen ermöglicht, Windenergieflächen auch außerhalb ausgewiesener
Vorranggebiete zu planen. Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde sieht hierbei erhebliche Herausforderungen: Die betroffene Fläche ist im aktuellen Entwurf des Regionalplans nicht als Vorranggebiet vorgesehen, gleichzeitig wurden die Bürgerinnen und Bürger bislang nicht aktiv in den Entscheidungsprozess eingebunden.
Eine frühzeitige, transparente Beteiligung ist jedoch entscheidend für Akzeptanz und Vertrauen – gerade bei Projekten dieser Größenordnung.
Konkret umfasst die Planung eine etwa 33,8 Hektar große Fläche westlich von Langenhagen.
Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Windenergieanlagen des Typs „Vestas V172 7,2
MW“ mit einer Gesamthöhe von etwa 261 Metern sowie einer weiteren Anlage des Typs
„Vestas V150 6,0 MW“ mit rund 244 Metern Gesamthöhe. Kritisch bewertet die SPD-Fraktion insbesondere: die Lage außerhalb eines im Regionalplan vorgesehenen Vorranggebietes,die erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch Anlagen mit über 260 Metern
Höhe, mögliche Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner, die Nähe zu Waldflächen und sensiblen Naturbereichen, sowie die bislang fehlende aktive Einbindung der Öffentlichkeit über das gesetzlich
vorgeschriebene Mindestmaß hinaus.
Zwar liegt eine unverbindliche Selbstverpflichtungserklärung des Vorhabenträgers zur
Zahlung von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gemäß EEG vor, doch bleibt zu
klären, in welcher Höhe tatsächlich Einnahmen zu erwarten sind und wie diese langfristig
gesichert werden. Ebenso ist transparent darzustellen, in welchem Umfang
Gewerbesteuereinnahmen tatsächlich in der Gemeinde verbleiben und welche strukturellen
Vorteile – etwa durch vertragliche Beteiligungen, Infrastrukturmaßnahmen oder regionale
Wertschöpfung – konkret entstehen.
Über den Aufstellungsbeschluss soll im kommenden Bau-, Wege- und Umweltausschuss am
Dienstag, 24. Februar, 19:30 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus in Langenhagen beraten
werden. Die SPD-Fraktion erwartet, dass diese Sitzung auch genutzt wird, um umfassend zu
informieren und Fragen aus der Bevölkerung aufzunehmen. Die Fraktionsvorsitzende Angela Hüttmann erklärt dazu: „Die Energiewende kann nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort gelingen. Wenn Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, leidet die Akzeptanz. Wir erwarten daher ein transparentes Verfahren, echte Beteiligungsmöglichkeiten und eine sorgfältige Abwägung
aller Belange, bevor hier unumkehrbare Entscheidungen getroffen werden.“