Land Schleswig-Holstein
30 Millionen Euro als Sonderdarlehen für gemeinnützige Einrichtungen
Auch gemeinnützige Einrichtungen in Schleswig-Holstein können ab sofort Corona-Hilfen erhalten: Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz und Finanzministerin Monika Heinold heute (31. August) zusammen mit dem Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Hans-Peter Petersen, erläuterten, steht dafür ab sofort ein Sonderdarlehens-Programm mit einem Volumen von 30 Millionen Euro zur Verfügung.
"Gemeinnützige Einrichtungen sind wichtige Träger des gesellschaftlichen Zusammenhalts und haben für das Gemeinwesen eine herausragende Bedeutung. Viele der bundesweit über 600.000 Organisationen sind von der Corona-Krise betroffen und benötigen finanzielle Mittel, die sie von Banken aufgrund ihrer Rechtsform und der darin verankerten fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht erhalten", sagte Buchholz.

Finanzministerin Monika Heinold erklärte: "Mit dem Jamaika-Konjunkturprogramm ergänzen wir das Bundesprogramm für unser Land. Uns war wichtig, dass davon auch gemeinnützige Organisationen profitieren, denn sie sind für unsere Gesellschaft unabdingbar. Das machen wir mit dem dritten Nachtragshaushalt nun möglich: Gemeinsam mit dem Bund übernehmen wir das Haftungsrisiko bei Kreditanträgen und wollen damit gemeinnützige Organisationen stabilisieren, damit sie gut durch die Corona-Krise kommen."

Wie Buchholz und Petersen erläuterten, ermögliche das neue Programm gemeinnützigen Einrichtungen Darlehen, deren Risiko zu 80 Prozent von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und zu 20 Prozent vom Land übernommen würden. Jede Einrichtung könne bis zu 800.000 Euro beantragen, sofern dies einem Anteil von 25 Prozent des Gesamtumsatzes entspreche. Die Darlehen werden unbesichert vergeben und haben eine Laufzeit von zehn Jahren, zwei davon sind tilgungsfrei. Der Zinssatz beträgt 1,25 Prozent pro Jahr. Buchholz: "Damit können jetzt beispielsweise auch Inklusionsbetriebe, Weiterbildungseinrichtungen, Museen oder Privattheater finanzielle Unterstützung erhalten."

Bürgschaftsbank-Chef Petersen machte deutlich, dass sich Antragstellende an ihre Hausbank wenden müssten. "Wir arbeiten dann eng mit den Banken zusammen und freuen uns, dass wir das Land bei diesem wichtigen und notwendigen Programm unterstützen können", so Petersen.

Der Wirtschaftsminister erinnerte daran, dass zu Beginn der Corona-Krise Beteiligungsprogramme zur Unterstützung von Unternehmen oder Start-ups nicht im Fokus gestanden hätten. Dies habe sich nun geändert: "Denn es hat sich gezeigt, dass genau diese Instrumente geeignet sind, die sich zunehmend verschlechternde Eigenkapitalausstattung zu verbessern und damit auch die fehlende Liquidität im Unternehmen sicherzustellen", sagte Buchholz. Darum hatte die Landesregierung bereits im Juni gemeinsam mit ihrer Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) das "Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein" mit einem Volumen von 15 Millionen Euro auf die Beine gestellt. Hier trage die KfW zu 70 Prozent, das Land zu 20 Prozent und die MBG zu zehn Prozent das Risiko.

Daneben wurde mit weiteren 15 Millionen Euro Landesgeld ein Programm für besonders hart getroffene Betriebe im Rahmen des "MBG Härtefallfonds Mittelstand" aufgelegt. Unternehmen, die laut Buchholz nicht oder nicht ausreichend von der Überbrückungshilfe des Bundes profitieren könnten, aber dennoch durch Corona unverschuldet in Not geraten seien und über ein intaktes Geschäftsmodell verfügten, würden mit stillem Beteiligungskapital bis 750.000 Euro unterstützt. Voraussetzung sei ein zu erwartender Umsatzeinbruch um mehr als 50 Prozent in den Monaten Juli bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Insbesondere das Sonder-Beteiligungsprogramm werde nach den Worten von MBG-Geschäftsführer Holger Zervas rege nachgefragt. "Die Eigenkapitalausstattung vieler Unternehmen in Schleswig-Holstein hat sich durch die Corona-Krise in den letzten Monaten deutlich verschlechtert. Mit den beiden neuen Programmen können wir ergänzend zu unserem bisherigen Angebot situationsbedingt für eine deutliche Verbesserung sorgen und so drohende Überschuldungen vermeiden." Noch sei das Beteiligungsvolumen nicht ausgeschöpft, Anträge können noch bis Ende des Jahres gestellt werden.

"Die Landesregierung arbeitet mit Hochdruck und Hand in Hand dafür, dass unsere Wirtschaft eine gute Chance hat, durch die Krise zu kommen", so Finanzministerin Monika Heinold.

Quelle: WiMi SH
Inken Schmidt