Erster Bauabschnitt bis Stockelsdorf
Ab 4. Januar 2021 Einsichtnahme in Planunterlagen der 380-kV-Stromleitung möglich
110 KV Leitung

110 KV Leitung vom Umspannwerk Stockelsdorf nach Eckhorst.

(Foto: Jörg Schiessler/Stodo.NEWS)
Der erste Bauabschnitt der 380-kV-Stromleitung von Henstedt-Ulzburg bis Stockelsdorf startet in das Planfeststellungsverfahren. Dazu werden die Planunterlagen durch die Genehmigungsbehörde, das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE), ab dem 4. Januar 2021 zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt und online gestellt.
Zu dem Beginn der Bürgerbeteiligung bei der gut 50 Kilometer langen Stromleitung vom Kreis Segeberg bis in den Kreis Ostholstein sagt Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht: "Ich freue mich, dass wir auch bei der Ostküstenleitung Schritt für Schritt vorankommen. Der Netzausbau ist die strukturelle Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende. Es war eine gute Entscheidung, die Region wie schon bei der Westküstenleitung frühzeitig in die Planung der Ostküstenleitung einzubinden. Jetzt folgt der nächste Schritt: Bürgerinnen und Bürger können sich in den kommenden Wochen über die konkrete Planung informieren und am Genehmigungsverfahren beteiligen."

Neben der eigentlichen Stromleitung geht es bei dem Genehmigungsverfahren auch um die Errichtung eines Umspannwerks, den Bau von Kabelübergangsanlagen zwischen Freileitungs- und Erdkabelabschnitten, bauzeitliche Provisorien sowie Baustraßen und die Nutzung vorhandener Straßen. Enthalten sind ferner der Rückbau einer bestehenden 220-kV-Leitung und der Umbau der bestehenden 380-kV-Leitung Audorf-Hamburg/Nord, eines Teils der sogenannten Mittelachse, um diese an das neue Umspannwerk auf dem Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg anzubinden. Zwei Teilstücke auf den Gebieten der Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Kisdorf sollen als Erdkabel verwirklicht werden. Darüber hinaus ist die Ostküstenleitung in diesem ersten Bauabschnitt vom Kreis Segeberg in den Raum Lübeck hinein als Freileitung geplant.

Die umfangreichen Unterlagen werden vom 4. Januar 2021 bis zum 3. Februar 2021 in folgenden Amtsgebäuden zur Einsichtnahme ausliegen: Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg, Amt Kaltenkirchen-Land, Amt Kisdorf, Amt Itzstedt, Amt Leezen, Amt Trave-Land, Amt Bad Oldesloe-Land, Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Amt Nordstormarn, Gemeinde Stockelsdorf und Gemeinde Ellerau. Da einige dieser Verwaltungen aufgrund der Pandemie-Situation nur eingeschränkt geöffnet haben, findet die maßgebliche Veröffentlichung des Amtes für Planfeststellung Energie in demselben Zeitraum hier statt. Hier sind sowohl die Unterlagen als auch die Bekanntmachung des Amtes mit näheren Erklärungen abrufbar.

Schriftliche Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern zu dem Bauvorhaben sind während der Auslegungszeit und danach noch vier Wochen lang, also bis spätestens 3. März 2021, möglich. Für die Planfeststellungsbehörde ist es wichtig, von den Betroffenen zu erfahren, welche Bedenken und Anregungen zu der Stromleitung und ihrer Trassenführung bestehen, denn nur so kann im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens die verträglichste Lösung festgestellt werden. Wie und wo man Einwendungen einreichen kann, ist unter dem oben genannten Link nachzulesen.

Hintergrund

Die Ostküstenleitung ist eines der zentralen Energiewendevorhaben in Schleswig-Holstein. Das Energiewendeministerium Schleswig-Holstein hat in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger TenneT TSO GmbH in den Jahren 2014 bis 2016 ein frühzeitiges, informelles Dialogverfahren zum Korridorverlauf und zu möglichen Erdkabelabschnitten durchgeführt. Bei der Antragstellung hat der Vorhabenträger zahlreiche Hinweise aus dem Dialogverfahren aufgegriffen.

Die Ostküstenleitung ist als Vorhaben Nr. 42 in der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz enthalten (Höchstspannungsleitung Kreis Segeberg – Lübeck – Siems – Göhl; Drehstrom Nennspannung 380 kV) mit den Einzelmaßnahmen – Maßnahme Kreis Segeberg – Lübeck; Maßnahme Lübeck – Siems; Maßnahme Lübeck – Göhl. Sie ist als Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung gekennzeichnet. Mit der Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs gesetzlich festgelegt.

Weitere Informationen

Amt für Planfeststellung Energie
Quelle: MELUND