Pachteinnahmen für die Jugendarbeit bestimmt
Jugendstiftung Stockelsdorf-Hilgendorf Schenkung erbt Grundstück in Dissau
alt und jung fassen sich bei der Hand
(Foto: Pixabay)
Die Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung wurde im Testament des am 14.12.2021 verstorbenen Herrn Dirk Kayser, Dissau, als Alleinerbin bestimmt. Der Verstorbene hat verfügt, dass die Stiftung ein Grundstück erbt, das dem Vermögensstamm der Stiftung zugeführt werden soll.
Stockelsdorf/Dissau
In der Vergangenheit hatte die Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung nicht mehr viel Geld zu vergeben, da es kaum oder gar keine Zinsen mehr auf ihr Guthaben gab. Der verstorbene Dirk Kayser sort nun dafür, dass die Jugendstiftung wieder mehr Projekte unterstützen kann.

Die Stiftung ist zwar nicht berechtigt das Grundvermögen zu verwerten und den Erlös zu verbrauchen, aber die Erlöse aus dem geerbten Grundstück können hingegen unmittelbar dem Stiftungszweck zugeführt werden.

Die Stiftung erhält ein ca. 16 ha großes Grundstück, welches aktuell verpachtet ist. Die Pachteinnahmen stehen der Stiftung zu. Sollte auf der vorgenannten Fläche eine Windkraftanlage aufgestellt werden, stehen die Erlöse aus der Verpachtung an einen Windkraftanlagenbetreiber ebenfalls der Stiftung zu.

Der Erblasser wünscht sich bei Annahme der Stiftung eine Umbenennung in Jugend-Stiftung Stockelsdorf-Hilgendorf und Kayser Schenkung. Dieser Wunsch soll im Zuge einer Satzungsänderung im Jahr 2023 erfüllt werden.

Bürgermeisterin Julia Samtleben ist kraft Amtes Vorsitzende des Jugendstiftung Stockelsdorf: „Herr Kayser hat mir zu seinen Lebzeiten von seinem Vorhaben, einen Teil seines Vermögens der Stiftung zu vermachen, um die Stockelsdorfer Kinder und Jugend zu unterstützen, berichtet. So sehr ich seinen Tod bedauere, freue mich jedoch für die Stockelsdorfer Jugend", führt sie aus.

Die Jugendstiftung Stockelsdorf- Hilgendorf Schenkung fördert aus den Erträgen des Stiftungsvermögens die Jugendarbeit in der Gemeinde Stockelsdorf und in den Vereinen der Gemeinde Stockelsdorf, soweit diese als steuerbegünstigte Institutionen im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind. Dazu gehört auch die finanzielle Förderung von Jugendprojekten der anerkannten Jugendgruppenleiter:innen, der musischen Ausbildung der Jugendlichen sowie der Jugendarbeit, Jugendfahrten und sonstigen Jugendveranstaltungen
Quelle: Gemeinde Stockelsdorf/ Redaktion