Gegen 09:00 Uhr erhielt die Bundespolizei am Lübecker Hauptbahnhof einen Bürgerhinweis, dass eine männliche Person am Bahnhof Schwartau ausgestiegen sei und Reisende mit einer Schusswaffe bedrohe. Unverzüglich fuhren zwei Streifen der Bundespolizei unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten zum Ereignisort. Aufgrund einer detaillierten Personenbeschreibung konnte der vermeintliche Täter nach kurzer Zeit im dortigen Personentunnel gestellt werden. Bei der durchgeführten Kontrolle stellten die Polizisten in der Innentasche seiner Weste eine Schusswaffe fest.
Hierbei handelte es sich um eine sogenannte Schreckschusswaffe. Das Magazin war mit Schreckschussmunition sowie Gaspatronen befüllt.
Ersten übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge sei es während der Zugfahrt zu verbal aggressiven Äußerungen und zu Bedrohungen anderer Bahnreisender gekommen, in dem der 18-Jährige eine mitgeführte Waffe gezielt auf andere Personen gerichtet hätte.
Der deutsche Staatsangehörige wurde mit auf die Dienststelle der Bundespolizei genommen. Eine freiwillig durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,92 Promille. Die in Rede stehende Schreckschusswaffe wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Der junge Mann wird sich nun wegen Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten müssen. Nach Abschluss aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte von der Dienststelle entlassen.
Hierbei handelte es sich um eine sogenannte Schreckschusswaffe. Das Magazin war mit Schreckschussmunition sowie Gaspatronen befüllt.
Ersten übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge sei es während der Zugfahrt zu verbal aggressiven Äußerungen und zu Bedrohungen anderer Bahnreisender gekommen, in dem der 18-Jährige eine mitgeführte Waffe gezielt auf andere Personen gerichtet hätte.
Der deutsche Staatsangehörige wurde mit auf die Dienststelle der Bundespolizei genommen. Eine freiwillig durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,92 Promille. Die in Rede stehende Schreckschusswaffe wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Der junge Mann wird sich nun wegen Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten müssen. Nach Abschluss aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte von der Dienststelle entlassen.