Verbraucherzentrale rät:
Photovoltaik zum Mieten - Angebote schwanken stark - lieber unabhängig prüfen lassen
Photovoltaik auf einem Dach
(Foto: Colin McKay/Pixabay)
Bequem und kostengünstig soll der Betrieb einer Miet-Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach sein, sofern man der Werbung von Anbietern glaubt. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale zeigt: Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Immer mehr Menschen möchten ihren eigenen Strom erzeugen, um Geld zu sparen, sich von Stromversorgern unabhängiger zu machen und um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wenn zur Finanzierung der Anlage das Eigenkapital fehlt, kann eine Miet-Photovoltaikanlage eine Alternative sein – allerdings zu deutlich ungünstigeren Konditionen als bei einer eigenen Anlage.

Mit Versprechen von Rundum-Sorglos-Paketen und kostengünstigen Modellen werben Anbieter von Miet-Photovoltaikanlagen um Kunden. "Im Vertrag sind aber häufig Regelungen versteckt, die den Mieter benachteiligen", warnt Sascha Beetz, Referent für Klimaschutz und Nachhaltigkeit von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. "In allen uns bekannten Fällen sind Mietanlagen unverhältnismäßig teuer."

Ein Anbieter verlangt das Doppelte des Anlagenwertes

Deutlich wird das an einem Vertrag für eine gemietete Photovoltaikanlage, den die Verbraucherzentrale kürzlich geprüft hat. Darin ist eine Laufzeit von 18 Jahren festgeschrieben. "Der Mietzins ist so hoch, dass er einem Kredit mit 9,1 Prozent Zinsen pro Jahr entspricht", erläutert Sascha Beetz. "Damit zahlt der Mieter für eine Anlage im Wert von 7.600 Euro am Ende mehr als 15.000 Euro." Zum Vergleich: Mit einem Kredit aus dem Förderprogramm der KfW-Bank lässt sich dieselbe Anlage beispielsweise mit 1,03 Prozent Zinsen pro Jahr vollständig finanzieren (Programm 270).

Kein Rundum-Sorglos-Paket 

Falsch sind auch die Werbeversprechen, sich als Mieter einer Anlage um nichts kümmern zu müssen. "Das bezieht sich auf die Versicherung und die Wartung der gemieteten Anlage", erläutert Sascha Beetz. Die Verwaltungsaufgaben, die mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage verbunden sind, muss der Betreiber auch bei einer gemieteten Anlage selbst übernehmen. Dazu gehören etwa Abrechnungen mit dem Energieversorger und zusätzlicher Aufwand bei der Steuererklärung.  

Angebote unabhängig prüfen lassen

Wer eine Photovoltaikanlage finanzieren oder mieten will, sollte verschiedene Angebote einholen und vergleichen. Unterstützung dabei bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Besondere Vorsicht ist bei Mietverträgen geboten. Diese können Interessenten zusätzlich von den Energierechtsexperten der Verbraucherzentrale prüfen lassen, um Fallen im Kleingedruckten zu vermeiden.
Quelle: Verbraucherzentrale