Die Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein legt nicht nur die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sondern auch den Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen fest.
In Stockelsdorf betrifft das Alkoholverbot das Dreieck zwischen Segeberger Straße / Marienburgstraße/Ahrensböker Straße. Darin befinden sich Münzplatz, Rathausmarkt und Kirchplatz.
Am Anschaulichsten wird dieses in den Karten dargestellt: www.kreis-oh.de
Hier die Allgemeinverfügung www.kreis-oh.de
In Stockelsdorf betrifft das Alkoholverbot das Dreieck zwischen Segeberger Straße / Marienburgstraße/Ahrensböker Straße. Darin befinden sich Münzplatz, Rathausmarkt und Kirchplatz.
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