Gültig ab 01.01.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen für digitale Werbung
Die ClassWizard GmbH (im Folgenden „CW“) betreibt die Website Stodo.NEWS sowie andere Angebote unter dieser Domain und ermöglicht Werbetreibenden digitale Werbung gegen Entgelt auf dieser Plattform zu schalten.
1. Definitionen 

1.1 Unter „Stodo.NEWS“ werden alle Angebote auf Stodo.NEWS und deren Subdomains verstanden, die im Internet erreichbar sind. 

1.2 Unter „Kunde“ wird sowohl der Werbetreibende als auch die Agentur verstanden, die für den Werbetreibenden Werbemittel schaltet. 

1.3 „Digitale Werbeformen“ im Sinne dieser AGB sind alle Ausprägungen digitaler Werbung. Diese können aus mehreren Elementen wie Bildern, Texten, Tönen, Tonfolgen und bewegt-Bildern bestehen. Diese Werbeformen können über verschieden Arte von Links mit der Website des Kunden verbunden werden. 

1.4 „Auftrag“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche durch CW auf Stodo.NEWS ausgeführten werblichen Leistungen für Kunden.

2. Geltungsbereich 

2.1 Der Verkauf von digitaler Werbeformen für Stodo.NEWS erfolgt ausschließlich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit CW diesen Bedingungen ausdrücklich mindestens in Textform zugestimmt hat. 

2.2 Etwaige in der Preisliste aufgeführte Hinweise gelten neben diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

2.3 Diese AGB gelten nicht für Verbraucher § 13 BGB.

3. Vertragsschluss 

3.1 Angebote von CW sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt, dass die angebotene Leistung zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist. Die Angebote bedürfen nach der Annahme des Kunden der Bestätigung von CW in Textform (z.B. E-Mail oder Fax). Der Auftrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch CW zustande, spätestens aber mit der Freischaltung der digitalen Werbeform auf der Seite Stodo.NEWS. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Aufträge nach der jeweils aktuellen Preisliste ausgeführt und abgerechnet. 

3.2 Wenn eine Werbeagentur einen Auftrag erteilt, kommt der Vertrag mit der Agentur zustande. Aufträge von Agenturen werden nur angenommen, wenn der Auftraggeber der Agentur vorab benannt wird. CW behält sich das Recht vor Auftragsbestätigungen auch an den Auftraggeber der Agentur zu verschicken oder einen Nachweis über die Beauftragung der Agentur zu verlangen.

4. Veröffentlichung von digitalen Werbeformen 

4.1 CW bestimmt als Betreiber von Stodo.NEWS die inhaltliche Konzeption und technische Struktur der Seiten, so dass es regelmäßig zu Veränderungen von Stodo.NEWS und den Subdomains kommen kann. 

4.2 CW verpflichtet sich, die digitale Werbeform für die Laufzeit des Vertrages online zu stellen. Maßgeblich für die Laufzeit eines Auftrages ist die Buchung des Kunden. 

4.3 Da es auch während der Laufzeit von Aufträgen zu Änderungen an der Website Stodo.NEWS kommen kann, behält sich CW vor, gebuchte digitale Werbeformen zu schieben oder auf andere Platzierungen zu verlegen, soweit nicht im Auftrag ausdrücklich die Reservierung bestimmter Plätze oder Termine gebucht wurden. 

4.4 Soweit durch technische Veränderungen eine Platzierung nicht mehr zur Verfügung steht, werden beide Vertragspartner von der Leistung frei. 

4.5 Digitale Werbeformen können auch auf mobilen Endgeräten ausgeliefert werden, soweit das Werbemittel dieses zulässt. Ein Anspruch auf die Auslieferung auf mobile Endgeräte besteht nur soweit die Auslieferung ausdrücklich gebucht wurde. 

4.6 Digitale Werbeformen, die so aufgebaut sind, dass sie nicht als Werbung erkennbar sind, werden von CW als Werbung durch einen Hinweis an der digitalen Werbeform gekennzeichnet, damit diese rechtskonform veröffentlicht werden kann. Hierzu bedarf es keiner Genehmigung durch oder Rücksprache mit dem Kunden. 

4.7 CW ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Leistungen auch Dritter zu bedienen und die Leistung ganz oder teilweise von Dritten erbringen zu lassen. 

4.8 CW gewährt keinen Konkurrenzausschluss.

5. Werbung mit Stellenanzeigen auf einem Jobportal 

5.1 Basis für die Schaltung von digitalen Werbeformen auf dem -Jobportal ist die jeweils aktuelle Preisliste für das Jobportal. 

5.2 Die Aufträge zur Schaltung von Stellenangeboten oder anderen Angeboten werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Firmenprofile haben eine Laufzeit von 12 Monaten ab Freischaltung durch ClassWizard/Stodo.NEWS. 

5.3 Soweit der Kunde ein Firmenprofil bucht, ist er selbst für die Inhalte verantwortlich. Um Zugang zu dem Unternehmensprofil zu erhalten und diese pflegen zu können, muss ein Mitarbeiter des Kunden gesonderte Nutzungsbedingungen akzeptieren. 

5.4 Die ClassWizard/Stodo.NEWS kooperiert zum Zwecke einer höheren Reichweite und zur technischen Umsetzung des Portals mit Stellenanzeigen Portalen und anderen Zeitungsverlagen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten und Stellenangebote nicht nur unter der Domain jobs.bnn.de veröffentlicht werden, sondern bei Premiumangeboten auf den Internet-Seiten von Kooperationspartnern veröffentlicht werden.

6. Pflichten des Kunden, Rechte von CW 

6.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von Ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen und Daten für digitale Werbeformen und die Webseiten, auf die in den digitalen Werbeformen verwiesen wird, keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde sichert insbesondere zu, für alle in den digitalen Werbeformen verwendeten Bilder, Texte und Ton- oder Bildfolgen, die erforderlichen Nutzungsrechte zu haben und gegenüber CW über diese Rechte verfügungsberechtigt zu sein. 

6.2 Die Inhalte der digitalen Werbeformen dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Das sind insbesondere datenschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Bestimmungen sowie presse- und strafrechtliche Vorgaben. 

6.3 Soweit der Kunde spezielle Tracking Techniken in den digitalen Werbeformen einsetzt, sichert er CW zu, dass bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten alle Vorgaben des Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden. 

6.4 Der Kunde überträgt an CW mit Übergabe der Daten für die digitale Werbeform sämtliche für Werbezwecke notwendigen Nutzungsrechte (z.B. Urheberrechte, Marken- und Leistungsschutzrechte) an den Inhalten der digitalen Werbeformen, damit CW die digitale Werbeformen im Internet, auf mobilen Anwendungen und in Print zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt veröffentlichen und vorbereiten kann. Insbesondere ist CW auch berechtigt, die Daten an Kooperationspartner zu dem gleichen Zweck weiterzugeben.

7. Rechtsverletzungen Dritter 

Soweit CW wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen sind, wird der Kunde CW auf erste Anforderungen von allen Ansprüchen des Dritten freistellen. Das umfasst auch die notwendigen Kosten zur Rechtverteidigung. Die Vertragspartner werden sich bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten mit Informationen und Unterlagen unterstützen.

8. Ablehnung von Aufträgen durch CW 

8.1 CW behält sich vor Einzelaufträge auch im Rahmen von Kontingenten abzulehnen oder digitale Werbeformen zeitweise zu sperren, 
  • wenn die digitale Werbeform gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen oder aufgrund des Inhaltes anstößig, ehrverletzend oder jugendgefährdend sind.
  • wenn der Inhalt der digitalen Werbeform vom deutschen Werberat beanstandet wird.
  • wenn CW wegen der Veröffentlichung der digitalen Werbeform abgemahnt wird oder von in anderer Art und Weise von Dritten in Anspruch genommen wird.
  • wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag gegenüber CW in Zahlungsverzug ist oder die Zahlung einer Forderung endgültig verweigert. 
8.2 CW teilt dem Kunden unverzüglich mit, wenn diese Maßnahmen ergriffen werden. Der Vergütungsanspruch ClassWizards bleibt von der Sperrung oder Ablehnung unberührt, es sei denn der Kunde hat die Gründe für die Sperrung nicht zu vertreten. 

9. Anlieferung der digitalen Werbeformen 

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Daten gemäß den technischen Vorgaben aus der Preisliste für die digitale Werbung bei CW vollständig, fehler- und virenfrei anzuliefern. 

9.2 Soweit im Auftrag keine anderweitigen Absprachen getroffen wurden, sind Daten mindestens 3 Werktage vor dem ersten Veröffentlichungstermin bei CW in digitaler Form anzuliefern (Anzeigenschlusstermin). 

9.3 CW ist nicht verpflichtet die Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. 

9.4 Der Kunde hat vor der Übertragung der Daten an CW mit geeigneten Schutzprogrammen sicherzustellen, dass die digitalen Werbeformen keine Schadsoftware enthalten oder ausliefern. Das gleich gilt für Internetseiten, auf die über die digitalen Werbeformen verlinkt wird. 

9.5 CW ist nicht dazu verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit, der vom Kunden angelieferten digitalen Werbeformen zu prüfen. Soweit CW offensichtliche, eindeutige und schwerwiegende Rechtsverletzungen in den digitalen Werbeformen auffallen, wird CW den Kunden darauf hinweisen, ohne dazu verpflichtet zu sein. 

9.6 Werden die Daten nicht rechtzeitig oder vollständig geliefert, ist CW berechtigt, die gebuchten Plätze anderweitig zu belegen. Der Auftrag wird dann im Ermessen ClassWizards nachgeholt. Die Verpflichtung zur Vergütung bleibt in diesem Falle bestehen. 

9.7 Probeabzüge von digitale Werbeformen werden nur nach vorheriger Vereinbarung als Screenshot erstellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Probeabzüge. 

9.8 CW wird die Daten bis 3 Monate nach Ablauf der letzten Verbreitung aufbewahren und danach löschen. Der Kunde hat im eigenen Interesse Sicherheitskopien der Daten anzufertigen. 

9.9 Soweit CW digitale Werbeformen für den Kunden gestaltet, erstellt oder abändert, sind diese Dienstleistungen Gegenstand eines eigenen Vertrages, die nach Angebot zu vergüten sind. 

9.10 Auch nach Auftragserteilung sind Änderungen im Text, sonstigen Inhalt oder am Layout der digitalen Werbeformen möglich. Diese Änderungen sind gesondert nach Auftrag zu vergüten.

10. Laufzeit, Storno und Kündigung

10.1 Der Auftrag endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. 

10.2 Werden dem Kunden im Rahmen eines Vertrages (Kontingent) das Recht zur Schaltung von mehreren digitaler Werbeformen gewährt, so gilt der Vertrag auf ein Jahr seit der ersten Veröffentlichung geschlossen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. In dieser Zeit sind alle im Kontingent vereinbarten Leistungen abzunehmen. 

10.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. CW hat das Recht den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet und trotz Mahnung nicht zahlt oder wenn der Kunde Inhalte veröffentlicht, die anstößig, pornographischen Inhaltes, gewaltverherrlichend oder verfassungsfeindlich sind. 

10.6 Der Kunde kann Aufträge bis 2 Tage vor Beginn der Leistungserbringung bei dem für ihn zuständigen Mitarbeiter ClassWizards kostenfrei stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei CW. 

10.7. Nach dem Anzeigenschlusstermin ist die Stornierung des Auftrags nur gegen Ersatz des Nettoauftragswertes möglich. Soweit für die Gestaltung eines digitalen Werbemittels Dienstleistungen erbracht wurden, ist CW berechtigt, den Aufwand für die Erstellung des Werbemittels in Rechnung zu stellen. 

10.8 Die Kündigung und die Stornierung von Aufträgen haben in Textform zu erfolgen.

11. Preise und Bezahlung 

11.1 Es gilt für den Auftrag die zum Zeitpunkt der Ausführung aktuelle Preisliste für Online-Anzeigen der ClassWizard GmbH. CW ist berechtigt die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Preisänderung gilt nur für Aufträge, die noch nicht durch CW bestätigt worden sind. 

11.2 Wenn die Gewährung von AE-Rabatten an Werbeagenturen nicht nach der Preisliste ausgeschlossen ist wird einer Werbeagentur eine Vermittlungsgebühr von 15 % auf den Netto Rechnungsbetrag (Abzüglich aller Rabatte) vergütet. Eine Weitergabe der Agenturprovision durch die Agentur ist untersagt. 

11.3 Sämtliche Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

11.4 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungstellung nach Leistungserbringung. Soweit die Leistung sich über einen Zeitraum von mehr als einem Monat erstreckt, rechnet CW monatlich ab. 

11.5 Die Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzüge zu zahlen, es sei denn die Vertragspartner haben etwas anderes vereinbart. 

11.6. Der Kunde gerät 14 Tage nach Fälligkeit der Forderung in Verzug, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde. Im Verzugsfall ist CW berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 Absatz 2 BGB zu fordern. CW ist berechtigt angemessene Mahngebühren zu berechnen. 

11.7 Soweit sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, hat CW das Recht nach Ziffer 8 4. Spiegelstrich digitale Werbeformen bis zur Begleichung der Forderung abzulehnen. CW kann die Ausführung weitere Aufträge von der vollständigen Zahlung offener Rechnungen abhängig machen. 

11.8 Soweit CW und der Kunde ein Lastschriftverfahren für die Bezahlung der Leistung vereinbart haben, ist CW verpflichtet, die Kontobelastung dem Kunden mitzuteilen. Spätestens einen Werktag vor der Abbuchung wird CW diese Vorinformation mit Betrag und Abbuchungsdatum (Pre-Notification) dem Kunden mitteilen.

12. Zurückbehaltungsrechte 

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit die Forderungen unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind und auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.

13. Konditionenvereinbarungen

Sonderkonditionen werden nur im Rahmen von Vereinbarungen, wie zum Beispiel Kontingenten gewährt.

14. Mängelanzeige und Gewährleistung, Haftung 

14. CW gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen. Der Kunde wird die digitalen Werbemittel unverzüglich nach Erscheinen überprüfen. Mängel müssen gegenüber CW unverzüglich geltend gemacht werden, es sei denn die Mängel sind nicht offensichtlich sichtbar. 

14.2 Entspricht die digitale Werbeform nicht der vertraglich geschuldeten Leistung, so hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung durch eine entsprechende längere Schaltung der gegebenenfalls korrigierten digitalen Werbeform oder einen Anspruch auf Minderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der digitalen Werbeform, beeinträchtigt wurde und soweit der Kunde diesen Mangel nicht zu vertreten hat. 

14.3 Erst wenn diese Nacherfüllung fehlschlägt oder CW nach angemessener Fristsetzung die Frist verstreichen lässt, kann der Kunde Minderung verlangen oder die Rückgängigmachung des Auftrages geltend machen. 

14.4 Soweit der Kunde oder aber ein Dritter, den der Kunde beauftragt hat, den Mangel zu vertreten hat, ist die Gewährleistung wegen eins Mangels ausgeschlossen. 

14.5 CW haftet für sämtliche Schäden wegen vertraglicher Pflichtverletzungen oder aus unerlaubter Handlung nach den folgenden Vorgaben: 

14.6 Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Kunden auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden, die durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte verursacht wurden. 

14.7 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CW nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Pflichten die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf die Kunde bei Vertragsschluss vertraut hat) verletzt, eine Garantie übernommen wurde oder der Kunde arglistig getäuscht wurde. In diesen Fällen ist der Schaden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 

14.8 Im Falle von Körper- und Gesundheitsschäden oder Haftungstatbeständen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die Haftungsbeschränkungen nicht und CW haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

15. Leistungsausfall bei nicht zu vertretenden Umständen

Ist die Ausführung des Auftrages ganz oder in Teilen aufgrund von Umständen, die von CW nicht zu vertreten sind, unmöglich, wie zum Beispiel bei Streik, höherer Gewalt, dem Ausfall von Rechnern, Servern oder Leitungen von Netzbetreibern, die nicht im Verantwortungsbereich ClassWizards liegen, wird CW für die Dauer des störenden Ereignisses von der Leistung frei und ist berechtigt und verpflichtet, die Leistung nach Ende des Ereignisses in Teilen oder ganz zu erbringen. Der Vergütungsanspruch Classwizards bleibt in diesen Fällen bestehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

16. Verjährung 

Alle Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Für Verträge mit ClassWizard gilt ausschließlich deutsches Recht. 

17.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist Hamburg. 

17.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit ClassWizard ist Hamburg.

Stand: 01.05.2021
Jörg Schiessler